E-Learning im Betrieb
„E-Learning ist Berufsbildung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und unterliegt damit der Mitbestimmung.“ (S. 7) Deshalb gibt es in vielen Unternehmen Betriebsvereinbarungen, die den Einsatz von E-Learning regeln. 29 dieser Vereinbarungen aus acht Branchen, abgeschlossen zwischen 1997 und 2008, wurden von der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet, um „Trends aufzuzeigen“ und „Hinweise und Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben“. Mit diesem Ziel vor Augen gibt der Autor einen kurzen Überblick über den Gegenstand „E-Learning“ und die wichtigsten Punkte, die in den Vereinbarungen abgedeckt werden: Ziele von Programmen und technischen Einrichtungen, Rahmenbedingungen, Qualitätsmerkmale von Lernprogrammen, Leistungs- und Ergebniskontrollen sowie Datenschutz und Beteiligung des Betriebsrates.
Als offene Probleme werden hervorgehoben:
– „An den Arbeitsplätzen mangele es an ungestörten Lernzeiten …“
– „Der Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen, wie er bei Seminaren oder Workshops üblich ist, werde vermisst …“
Und ich möchte ein Problem hinzufügen: Die ersten Vereinbarungen stammen aus den Jahren 1997 bis 2001. Wenn es separate E-Learning-Vereinbarungen braucht, dann gehören diese mindestens alle zwei Jahre überarbeitet. (via Tim Schlotfeldt)
Winfried Heidemann, Hans Böckler Stiftung, 2009
One Response to “E-Learning im Betrieb”
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