Rechtsfragen bei E-Learning
Vielleicht steht der wichtigste Satz schon auf Seite 5: „Wer fremde Werke verwendet, sollte im Zweifel eher davon ausgehen, dass sie urheberrechtlich geschützt sind.“ Wer das beherzigt, liegt immer richtig. Wer wissen will, was das im Detail für E-Learning bedeutet, sollte weiterlesen. Wobei die grundlegenden Fragen rund um Urheber- und Nutzungsrechte nicht nur für E-Learning-Entwicklungen, sondern auch für andere Medienproduktionen gelten. Interessant sind insbesondere das Kapitel 6 über „Gesetzliche Nutzungsfreiheiten: die Schranken des Urheberrechts“ sowie das Kapitel 5 über „Freie Werke und Open Content“, das auch einige Absätze über Creative Commons einschließt. Der Praxis-Leitfaden steht übrigens selbst unter einer solchen Lizenz, wurde 2008 mit dem Europäischen E-Learning Award ausgezeichnet und liegt jetzt in einer überarbeiteten Fassung vor.
Till Kreutzer, Multimedia Kontor Hamburg, Juni 2009
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